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Versandrichtlinie

  1. Fracht zur Bestellung hinzugefügt. Der Käufer versteht und stimmt zu, dass alle Fracht-, Versand-, Lager- und Liefergebühren im Zusammenhang mit der Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Waren an den Installationsort, die jedoch nicht in der Bestellung enthalten sind oder anderweitig vom Käufer bezahlt wurden, anschließend zur Bestellung hinzugefügt werden und fällig sind zahlbar zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abschlusszahlung (wie in Artikel III, Abschnitt 1(b) definiert) (die „Zusätzlichen Frachtkosten“). Wenn die Kosten entstehen, nachdem der Käufer die Schlusszahlung für die Bestellung geleistet hat, sind die zusätzlichen Frachtkosten innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Go Play Systems für diese Kosten fällig. 
  2. Versand der Bestellung.  Da der Käufer sich bereit erklärt, Go Play Systems für die Versand-, Fracht-, Lager- und Liefergebühren im Zusammenhang mit der Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Waren an den Installationsort zu entschädigen und schadlos zu halten, muss der Käufer festlegen, ob die Bestellung oder ein Teil davon versandt werden soll auf dem Luft-, Land- oder Seeweg erfolgen. Der Käufer versteht und stimmt zu, dass er allein für diese Kosten verantwortlich ist und verpflichtet sich, Go Play Systems für alle Kosten zu entschädigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Fracht, dem Versand, der Lieferung und/oder der Lagerung der Bestellung oder eines Teils davon entstehen. Alle Sendungen der Bestellung oder Teile davon erfolgen FOB-Ursprung, Fracht im Voraus bezahlt, zulässig und rückbelastet.
  3. Verlustrisiko.  Mit der Lieferung der Bestellung oder eines Teils davon durch den Hersteller oder Go Play Systems an den Spediteur übernimmt der Käufer hiermit ausdrücklich und wissentlich das gesamte Verlustrisiko. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Versand der Bestellung zu versichern. Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung eine Versicherung für die Bestellung abschließen möchte, können die Parteien vereinbaren, die Kosten hierfür in der Bestellung anzugeben. Wenn sich der Käufer für den Abschluss der Versicherung nach der Auftragserteilung, aber vor dem Versand der Bestellung entscheidet, kann Go Play Systems nach alleinigem Ermessen von Go Play Systems zustimmen, die Versicherungskosten zu dem bei der endgültigen Zahlung fälligen Betrag hinzuzufügen. Go Play Systems übernimmt keine Verantwortung für die Bewertung der Waren in einer Bestellung. Der Wert der in einer Bestellung enthaltenen Waren oder eines Teils davon wird durch die Bestellung angemessen dargestellt, die eine detaillierte Rechnung über den Wert aller in der Bestellung enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen enthält.
  4. Standardversandmethode.  Wenn der Käufer keine bevorzugte Versandart angibt, liegt die Wahl der Versandart (z. B. Luft, Land, See) allein bei Go Play Systems. Lediglich zu Informationszwecken: Go Play Systems nutzt in der Regel gängige Spediteure und Lieferdienste sowie bei Auslandsbestellungen Speditionen. Go Play Systems versendet im Allgemeinen unfrei, es sei denn, der Käufer wünscht andere Vereinbarungen und zahlt Go Play Systems alle Versandkosten im Voraus. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Go Play Systems nicht verpflichtet ist, Waren oder Teile einer Bestellung auf dem Luftweg oder auf andere beschleunigte Weise zu versenden. Nach alleinigem Ermessen von Go Play Systems und vorbehaltlich der Vorauszahlung der geschätzten oder tatsächlichen Kosten durch den Käufer kann Go Play Systems den Versand mit einer beschleunigten Methode, beispielsweise per Luftfracht, durchführen
  5. Versandkosten.  Alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Versand, einschließlich Versicherung, Zollkosten, Zölle, Steuern usw., liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Alle zusätzlichen Frachtkosten, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht in der Bestellung enthalten waren, sind gemäß Artikel III fällig.
  6. Teillieferungen.  Teillieferungen der Bestellung des Käufers können von Go Play Systems durchgeführt werden, um die frühestmögliche Lieferung einzelner oder aller Waren in der Bestellung zu ermöglichen, und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung, als ob sie die gesamte Bestellung darstellen würde. Eine Teillieferung ist nicht möglich, es sei denn, Go Play Systems hat die gesamte Bestellung vollständig bezahlt. Ungeachtet des Vorstehenden kann Go Play Systems nach eigenem Ermessen mit einer Teillieferung der Bestellung beginnen, wenn Go Play Systems dies für in seinem Interesse hält. Wenn Go Play Systems sich für eine Teillieferung der Bestellung entscheidet, geht das Eigentum an diesem Teil der Bestellung mit der Lieferung dieses Teils der Bestellung gemäß FOB, Ursprung, Fracht im Voraus bezahlt und hinzugefügt auf den Käufer über, wodurch eine Verpflichtung entsteht vom Käufer zur Zahlung und/oder Erstattung von Steuern, Zöllen, Zöllen, Versand oder Fracht und allen anderen damit verbundenen Kosten, wie von Go Play Systems angegeben, auf, sofern diese Beträge nicht im Voraus oder bei der Auftragserteilung bezahlt wurden. Die Frist für die Zahlung oder Erstattung ist in Artikel III festgelegt
  7. Das Versanddatum ist geplant.  Das dem Käufer für den Versand der Bestellung (oder eines Teils davon) mitgeteilte Datum ist eine Schätzung oder ein voraussichtliches Datum (das „voraussichtliche Versanddatum“) und stellt keine Garantie oder Gewährleistung jeglicher Art dar. Go Play Systems übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für den Versand bis zum voraussichtlichen Versanddatum. Der Käufer versteht hiermit ausdrücklich und stimmt zu, dass alle Vereinbarungen, Aktivitäten, Ereignisse oder Eventualitäten, die auf dem voraussichtlichen Versanddatum basieren, auf alleiniges Risiko des Käufers erfolgen, und erklärt sich außerdem damit einverstanden, Go Play Systems schadlos zu halten, wenn die Bestellung oder Teile davon nicht tatsächlich zustande kommen am oder bis zum voraussichtlichen Versanddatum versandt. Go Play Systems wird versuchen, den Käufer über das tatsächliche Versanddatum zu informieren, sobald die Bestellung oder einen Teil davon versandt wurde, sowie über etwaige Änderungen des voraussichtlichen Versanddatums.
  8. LieferungNach der Lieferung der Bestellung oder eines Teils davon an den Installationsort wird Go Play Systems seinen Subunternehmer innerhalb einer angemessenen Zeit am Installationsort stationieren, um mit der Installation der in der Bestellung enthaltenen Waren zu beginnen, es sei denn, diese Dienstleistung war nicht in der Bestellung enthalten. Für die Lieferung der Bestellung ist es erforderlich, dass ausreichend Platz vorhanden ist, die Sauberkeit gewährleistet ist und die Vorbereitung des Standorts im Voraus abgeschlossen ist. Wenn der für die Lieferung der Bestellung erforderliche Platz nicht zur Verfügung steht, können zusätzliche Gebühren anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagergebühren für die Bestellung, während der Installationsort für die Installation vorbereitet wird
  9. Das Lieferdatum ist die Prognose. Das dem Käufer für die Lieferung der Bestellung (oder eines Teils davon) mitgeteilte Datum ist eine Schätzung oder ein voraussichtliches Datum (das „voraussichtliche Lieferdatum“) und stellt keine Garantie oder Gewährleistung jeglicher Art dar. Go Play Systems übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Lieferung bis zum voraussichtlichen Liefertermin. Der Käufer versteht hiermit ausdrücklich und stimmt zu, dass alle Vereinbarungen, Aktivitäten, Ereignisse oder Eventualitäten, die auf dem voraussichtlichen Liefertermin basieren, auf alleiniges Risiko des Käufers erfolgen, und erklärt sich außerdem damit einverstanden, Go Play Systems schadlos zu halten, wenn die Bestellung oder Teile davon nicht tatsächlich zustande kommen Lieferung am oder bis zum voraussichtlichen Liefertermin. Go Play Systems wird versuchen, den Käufer über Änderungen des voraussichtlichen Liefertermins zu informieren.
  10. Annahme der Datenschutzbestimmungen. Go Play Systems ist nicht verantwortlich für Tipp- oder Schreibfehler in Kostenvoranschlägen, Kostenvoranschlägen, Geboten, Anzeigen, Veröffentlichungen oder in der Bestellung. Der Käufer hat die Bestellung überprüft und versichert, dass die Bestellung frei von Fehlern oder Auslassungen ist. Darüber hinaus versteht der Käufer die in dieser AGB-Vereinbarung dargelegten Bedingungen und Konditionen, einschließlich aller darin dargelegten Bedingungen und Konditionen, und stimmt ihnen zu Ausstellung A, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von Go Play Systems unterzeichnet wurde. Im Vertrauen auf die Zusicherungen des Käufers nimmt Go Play Systems hiermit die Bestellung für die in beschriebenen Waren und Dienstleistungen an und bestätigt sie Ausstellung A. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und ersetzen alle anderen Geschäftsbedingungen, die auf der Bestellung des Käufers oder anderswo erscheinen, und gelten für alle von Go Play Systems abgegebenen Angebote und angenommenen Bestellungen, sofern auf der Vorderseite dieser Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist .